Einzelpsychotherapie
- für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Psychotherapie nach dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren.
- für Privat-Versicherte:
Die Kosten der Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen.
- für Beihilfeberechtigte:
Die Kosten der Psychotherapie werden im Beihilfeverfahren erstattet.
- für Privatzahler:
Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Reduktion ist nach Absprache möglich.
Wenn Sie Fragen zur Therapiefinanzierung haben rufen Sie doch einfach an
oder schicken eine Nachricht: Kontakt
Familien- und Paartherapie
Die Kosten orientieren sich an den Kosten für Einzeltherapiesitzungen. Die Kosten werden von Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Selbstverständlich unterliegen sämtliche psychotherapeutischen und supervisorischen
Leistungen der Schweigepflicht.
Bei Terminverschiebungen oder Terminausfall bitte ich um Benachrichtigung mindestens am Tag davor.
Ansonsten muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.